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Die ETA (Electronic Travel Autorisation) ist eine digitale Genehmigung für die Einreise in das Vereinigte Königreich.
Seit dem 2. April 2025 ist sie für alle Bürger der Europäischen Union (einschließlich Kinder und Babys), des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die für Kurzaufenthalte (bis zu 6 Monaten), Tourismus, Verwandtenbesuche, Geschäftsreisen oder Kurzstudien in das Vereinigte Königreich einreisen, obligatorisch.
Die ETA kostet £16 pro Person. Nach ihrer Erteilung wird sie elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft und ist 2 Jahre lang gültig (oder bis zum Ablauf des Reisepasses, mit dem sie verknüpft ist).
Die elektronische Genehmigung ist online zu beantragen. Die meisten Anträge werden innerhalb von drei Tagen bearbeitet, in besonderen Fällen kann sich diese Frist jedoch verlängern. Denken Sie also daran, Ihre ETA rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu beantragen.
Um Ihre Reisegenehmigung zu beantragen oder weitere Informationen zu erhalten, besuchen Sie die Website der britischen Regierung.
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES, „Entry/Exit System“) der Europäischen Union dient dazu, die Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern für Kurzaufenthalte automatisch zu registrieren (max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).
Nicht-EU-Bürger, die in ein Land der Europäischen Union reisen, müssen bei der Einreise in den Schengen-Raum Folgendes vorlegen:
Keine Vorabmaßnahmen erforderlich: Alles wird bei der Zollkontrolle (an der Grenze, am Flughafen oder am Eurostar-Terminal in London) erledigt. Nicht-EU-Bürger, die diese Daten bereits vorgelegt haben, müssen sie später nicht mehr erneut vorlegen: Sie werden für spätere Einreisen gespeichert, wodurch die Kontrollen schneller verlaufen.
Das EES wird ab dem 12. Oktober 2025 schrittweise eingeführt: Einige Nicht-EU-Bürger (deren Zahl im Laufe der Monate zunehmen wird) müssen ihre EES-Daten bei ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum für einen Kurzaufenthalt angeben.
Ab dem 10. April 2026 wird das EES vollständig umgesetzt sein. Ab diesem Datum müssen alle Nicht-EU-Bürger ihre EES-Daten angeben, sofern sie dies nicht bereits zuvor getan haben.
Für mehr Details, besuchen Sie die EES-Website der Europäischen Union.
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